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AGB dream-event

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AGB dream-event
Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen geltende Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) “Dream-Event”, Inhaber Lars Mrasek, Stuttgarter Straße 2, 80807 München - nachfolgend als „Dream-Event“ bezeichnet - organisiert Erlebnis-Veranstaltungen überwiegend erotischer Natur.

(2) Die Leistungserbringung seitens „Dream-Event“ erfolgt auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Dream-Event“ gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen „Dream-Event“ und dem Teilnehmer. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung, sofern diese Vertragsbestandteil geworden ist.

§ 2 Teilnahme an Veranstaltungen

(1) Mit Erhalt einer verbindlichen Teilnahmebestätigung und Entrichtung des vereinbarten Veranstaltungsentgeltes erhält der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilzunehmen.

(2) Eine Übersicht des Veranstaltungsangebotes mit Einzelheiten zu den jeweiligen Veranstaltungen kann auf der Website von „Dream-Event“ unter www dream-event de über den Menüpunkt „Unsere Partys & Events“ eingesehen werden. Die dort für die jeweilige Veranstaltung bereitgehaltenen Angaben und Hinweise werden als Leistungsbeschreibung Vertragsbestandteil.

(3) Soweit von „Dream Event“ angebotene Veranstaltungen erotischer Natur sind und Sexualbezug aufweisen, wird in den Veranstaltungshinweisen auf der Website hierauf ausdrücklich hingewiesen. Diese Veranstaltungen können sich als unvereinbar mit restriktiven Sexualkonventionen erweisen.

(4) Minderjährige dürfen an den von „Dream-Event“ angebotenen Veranstaltungen nicht teilnehmen.

(5) Der Teilnehmer teilt „Dream-Event“ spätestens bei Vertragsschluss eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer mit, über welche die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbundene Korrespondenz abgewickelt werden kann. Der Teilnehmer stellt sicher, dass er über die angegebene E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer im Vorfeld der Veranstaltung kurzfristig erreichbar ist.

(6) Sofern der Vertragsschluss im Rahmen der Nutzung eines soziales Netzwerkes oder einer Online Community stattgefunden hat, kann die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbundene Korrespondenz auch über die dortigen internen Nachrichtensysteme (z.B. Personal Messages) erfolgen. Der Teilnehmer stellt in diesem Fall sicher, dass er über seinen Account zuverlässig erreichbar ist.

§ 3 Pflichten des Teilnehmers / Hausrecht

(1) Grundlage der von „Dream-Event“ angebotenen Veranstaltungen sind Toleranz, Fairness und Respekt der Teilnehmer im Umgang miteinander. Die Würde und die sexuelle Selbstbestimmung sämtlicher Beteiligter sind von den Teilnehmern in jedem Fall zu achten.

(2) Bei einigen Veranstaltungen ist die Teilnahmeberechtigung an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft (z.B. Teilnahme ausschließlich für Paare bei Paar-Veranstaltungen, dem Anlass angemessene Kleidung bei Mottopartys, erforderliche Verkleidung bei Kostümpartys, etc.). Auf die jeweiligen Voraussetzungen wird im Vorfeld der Veranstaltung, insbesondere auch in der Veranstaltungsübersicht auf der der Website von „Dream-Event“ ausdrücklich hingewiesen. Teilnehmern, die bei Veranstaltungsbeginn diese Anforderungen augenscheinlich nicht erfüllen (z.B. Einzelperson bei Paar-Veranstaltung) kann die Teilnahme verwehrt werden. Eine Erstattung bereits bezahlter Entgelte erfolgt in diesem Fall nicht.

(3) Teilnehmer, welche die Veranstaltung nachhaltig stören (beispielsweise aufgrund starker Trunkenheit oder durch Belästigung anderer Teilnehmer) können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden. Eine Erstattung bereits bezahlter Entgelte erfolgt in diesem Fall nicht.

(4) „Dream-Event“ übt bei allen Veranstaltungen - gegebenenfalls zusammen mit Dritten – das Hausrecht aus. Den im Rahmen der Ausübung des Hausrechts erteilten Weisungen ist Folge zu leisten.

§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen

(1) In den angegebenen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten.

(2) Das vereinbarte Veranstaltungsentgelt ist sofort zur Zahlung fällig und innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Veranstaltungsbeginn, zu entrichten.

(3) „Dream-Event“ bleibt es vorbehalten, denjenigen Teilnehmern die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern, die bei Veranstaltungsbeginn das Veranstaltungsentgelt nicht vereinbarungsgemäß bezahlt haben.

§ 5 Änderung des Veranstaltungsortes

Kann der Veranstaltungsort aufgrund von Umständen, die von „Dream-Event“ nicht zu vertreten sind und auch nicht vorhersehbar waren, trotz Aufbringen der „Dream-Event“ insoweit zumutbaren Anstrengungen, nicht beibehalten werden, ist „Dream-Event“ berechtigt, den Teilnehmern unverzüglich, spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn einen alternativen Veranstaltungsort mitzuteilen, wenn dieser nach Art, Lage und Güte dem ursprünglichen Veranstaltungsort gleichsteht. Als besondere Umstände im Sinne dieses Absatzes gelten die Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsortes oder nach dem Vertragsinhalt wesentlicher Teile hiervon (z.B. Sauna-Landschaft, Wellnessbereich, Hausdiskothek etc.), beispielsweise aufgrund von Brand- oder Wasserschäden oder schwerwiegenden, nicht kurzfristig behebbaren technischen Defekten, Doppelbelegung, oder sonstigen Fällen höherer Gewalt (unvorhergesehene Naturereignisse, wie z.B. Erdrutsch, Lawinengefahr Erdbeben; Streik oder Aussperrung etc.). Der alternative Veranstaltungsortes wird den Teilnehmern über die gegenüber „Dream-Event“ angegebene E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer mitgeteilt und auf der Website veröffentlicht. Die gesetzlichen Rechte der Parteien (z.B. gesetzliches Rücktrittsrecht) bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 6 Veranstaltungstermin

Für den Fall, dass die Veranstaltung aufgrund kurzfristiger
• schwerwiegender nicht vorhersehbarer Erkrankung der durchführenden Person, ohne dass hierfür mit zumutbaren Anstrengungen innerhalb angemessenen Zeitraums ein nach Qualifikation und persönlicher Eignung adäquater Ersatz gefunden werden kann, oder
• unvorhergesehener von „Dream-Event“ nicht zu vertretener Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsortes oder nach dem Vertragsinhalt wesentlicher Teile hiervon (z.B. Sauna-Landschaft, Wellnessbereich, Hausdiskothek etc.), beispielsweise aufgrund von Brand- oder Wasserschäden, schwerwiegenden, nicht kurzfristig behebbaren technischen Defekten, Doppelbelegung, oder sonstigen Fällen höherer Gewalt (unvorhergesehene Naturereignisse, wie z.B. Erdrutsch, Lawinengefahr Erdbeben; Streik, Aussperrung etc.)
nicht termingemäß stattfinden kann, behält sich „Dream-Event“ vor, einen Ausweichtermin zu bestimmen. Dies gilt nur für den Fall, dass „Dream-Event“ den Teilnehmern die Terminverlegung unverzüglich, spätestens jedoch bis 24h vor Veranstaltungsbeginn mitteilt und sodann binnen zwei Wochen einen innerhalb der zwei folgenden Kalendermonate liegenden Ausweichtermin bestimmt. Der Terminverlegung und der Ausweichtermin wird den Teilnehmern über die gegenüber „Dream-Event“ angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer mitgeteilt und auf der Website veröffentlicht. Die gesetzlichen Rechte der Parteien (z.B. gesetzliches Rücktrittsrecht) bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 7 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl / Rücktrittsrecht des Veranstalters

(1) „Dream-Event“ ist berechtigt, die Durchführung einer Veranstaltung davon abhängig zu machen, dass bis zu einem bestimmten, spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin liegenden Zeitpunkt, eine bestimmte Zahl an verbindlichen Anmeldungen vorliegt. Dies gilt nur für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl und der zu deren Erreichen gesetzte Termin im Vorfeld auf der Website von „Dream-Event“ veröffentlicht oder in sonstiger Weise dem Teilnehmer vor seiner Anmeldung mitgeteilt worden ist. Wird die Mindestteilnehmerzahl bis zum hierfür gesetzten Termin nicht erreicht, ist „Dream-Event“ hiernach innerhalb einer Woche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits entrichtete Veranstaltungsentgelte werden den Teilnehmern im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich zurückerstattet.

(2) Kann die Veranstaltung aufgrund kurzfristiger
• schwerwiegender nicht vorhersehbarer Erkrankung der durchführenden Person, ohne dass hierfür mit zumutbaren Anstrengungen innerhalb angemessenen Zeitraums ein nach Qualifikation und persönlicher Eignung adäquater Ersatz gefunden werden kann, oder
• unvorhergesehener von „Dream-Event“ nicht zu vertretener Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsortes oder nach dem Vertragsinhalt wesentlicher Teile hiervon (z.B. Sauna-Landschaft, Wellnessbereich, Hausdiskothek etc.), beispielsweise aufgrund von Brand- oder Wasserschäden, schwerwiegenden, nicht kurzfristig behebbaren technischen Defekten, Doppelbelegung, oder sonstigen Fällen höherer Gewalt (unvorhergesehene Naturereignisse, wie z.B. Erdrutsch, Lawinengefahr Erdbeben; Streik oder Aussperrung etc.)
nicht termingemäß stattfinden, ist „Dream-Event“ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Ausübung des Rücktrittsrechts muss unverzüglich, spätestens jedoch 24h vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bereits entrichtete Veranstaltungsentgelte werden den Teilnehmern im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich zurückerstattet.

§ 8 Stornoregelung bei Rücktritt des Teilnehmers

(1) Mit der verbindlichen Anmeldung entsteht die grundsätzliche Verpflichtung des Teilnehmers, das vereinbarte Veranstaltungsentgelt in voller Höhe zu entrichten.

(2) Soweit dem Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn ein gesetzliches zusteht und dessen Entstehung nicht in einer Verletzung von Vertragspflichten und / oder der Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Teilnehmers durch „Dream-Event“, höherer Gewalt und / oder einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung gründet, hat der Teilnehmer bei Ausübung des Rücktrittsrecht vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens eine pauschale Stornoentschädigung auf das vereinbarte Veranstaltungsentgelt zu bezahlen, nämlich in Höhe von

• 20 Prozent bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn
• 35 Prozent bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn
• 45 Prozent bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn
• 55 Prozent bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
• 65 Prozent bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn
• 85 Prozent bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn.
• 100 Prozent ab zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Eine Stornierung wird erst nach schriftlicher Mitteilung (bzw. in Joyclub mit eigenständiger Stornierung einer Veranstaltung durch den Gast) an „Dream-Event“ rechtskräftig. Der Zeitpunkt/das Datum einer schriftlichen (bzw. in Joyclub mit einer visuellen) Stornierung dient als Grundlage der jeweiligen Rückvergütung.

§ 9 Haftung

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von „Dream-Event“ auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist Haftung von „Dream-Event“ - gleich aus welchem Grunde - ausgeschlossen.

(3) „Dream-Event“ haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Vertragspartners. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der „Dream-Event“ dem Vertragspartner nach Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. „Dream-Event“ haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -begrenzungen betreffen nicht Ansprüche aus Garantie, bei Arglist und/oder „Dream-Event“ zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

(5) Sofern nach den vorstehenden Absätzen dieses Paragraphen die Haftung von „Dream-Event“ ausgeschlossen, beschränkt oder der Höhe nach begrenzt ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von „Dream-Event“.

§ 10 Datenschutz

(1) Alle an den „Dream-Event“ übermittelten Daten werden gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 12 ff. Telemediengesetz (TMG) zur Vertragserfüllung und Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet.

(2) Personenbezogene Daten, die „Dream-Event“ im Rahmen der Veranstaltung erhebt, werden vertraulich behandelt und nur insoweit erhoben, verarbeitet und genutzt, als dies nach § 28 BDSG und § 12 ff. TMG erlaubt ist oder der Teilnehmer hierzu einwilligt. Personenbezogene Daten sind solche, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse eines bestimmten oder bestimmbaren Nutzers enthalten.
„Dream-Event“ wird diese Daten ohne Einverständnis des Teilnehmers nicht an Dritte weitgeben. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Veranstalter gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Teilnehmer nicht widerspricht.

(3) „Dream-Event“ weist den Teilnehmer gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten während der Dauer des Vertragsverhältnisses von „Dream-Event“ gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke erforderlich ist. Soweit dies zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Teilnehmers an Dritte übermittelt (z.B. für Hotelbuchungen). Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung und der Übermittlung einverstanden.

(4) „Dream-Event“ verpflichtet sich, dem Teilnehmer auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Teilnehmer hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung bzw. Löschung der über seine Person gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gesperrt. Der Teilnehmer kann eine erteilte Einwilligung über die Erhebung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

(5) „Dream-Event“ ist berechtigt, anonymisierte Nutzerinformationen Dritten für demographische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Diese anonymisierten Daten dürfen von „Dream-Event“ weiter zur Erstellung von Statistiken sowie zur Qualitätssicherung verwendet werden.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, entzogen wird.

(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von „Dream Event“.
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